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§ 1 Absatz 17 ZAG
(17) Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird.
Verweis auf
§ 1 Absatz 17 ZAG
von
§ 16 Absatz 5 Satz 1 GwG