Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 1 Absatz 17 ZAG
(17) Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird.
Verweis auf
§ 1 Absatz 17 ZAG
von
§ 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG