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§ 102 Absatz 4 Satz 2 AO
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Soweit die Anzeigepflichten bestehen, sind die Notare auch zur Vorlage von Urkunden und zur Erteilung weiterer Auskünfte verpflichtet.
Verweis auf
§ 102 Abs. 4 Satz 2 AO
von
§ 104 Absatz 1 Satz 2 AO