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§ 2 Absatz 2 Satz 2 GewStG
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Ist eine Kapitalgesellschaft Organgesellschaft im Sinne der § 14 oder § 17 des Körperschaftsteuergesetzes, so gilt sie als Betriebsstätte des Organträgers.
Verweis auf
§ 2 Absatz 2 Satz 2 GewStG
von
§ 7b Absatz 3 Satz 1 GewStG