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§ 7 Satz 2 Nummer 2 GewStG
2.
des Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs einer Mitunternehmerschaft anzusehen ist,
Verweis auf
§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG
von
§ 7 Satz 10 GewStG