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§ 2 Absatz 7 Nummer 3 GewStG
3.
der nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehörende Teil eines grenzüberschreitenden Gewerbegebiets, das nach den Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als solches bestimmt ist.
Verweis auf
§ 2 Absatz 7 Nummer 3 GewStG
von
§ 4 Absatz 3 Satz 1 GewStG