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§ 34i Absatz 2 Nummer 3 GewO
3.
der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie nicht erbringen kann,
Verweis auf
§ 34i Absatz 2 Nummer 3 GewO
von
§ 34j Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO