Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 4 Absatz 3 Nummer 3 GebrMG
3.
einen oder mehrere Schutzansprüche, in denen angegeben ist, was als schutzfähig unter Schutz gestellt werden soll;
Verweis auf
§ 4 Abs. 3 Nr. 3 GebrMG
von
§ 5 Absatz 1 Satz 1 GebrMV