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§ 8 Absatz 3 FKAustG
(3) Die Steueridentifikationsnummer ist nicht zu melden, wenn vom betreffenden Staat keine Steueridentifikationsnummer ausgegeben wird.
Verweis auf
§ 8 Absatz 3 FKAustG
von
§ 13 Absatz 3 Satz 1 FKAustG