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§ 19 Absatz 1 Nummer 3 FKAG
3.
die Einbeziehung des Unternehmens im Hinblick auf die Ziele der zusätzlichen Beaufsichtigung ungeeignet oder irreführend wäre.
Verweis auf
§ 19 Absatz 1 Nummer 3 FKAG
von
§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b FKAG