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§ 8e Absatz 7 KWG
(7) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 6 arbeiten die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank zusammen.
Verweis auf
§ 8e Absatz 7 KWG
von
§ 4 Absatz 6 Satz 3 FKAG