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§ 9 Absatz 2 FinVermV
(2) Die Mindestversicherungssumme beträgt 1 276 000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1 919 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres, unabhängig vom Umfang der Erlaubnis nach
§ 34f Absatz 1 Satz 1
oder nach
§ 34h Absatz 1 Satz 1
der Gewerbeordnung.
Verweis auf
§ 9 Abs. 2 FinVermV
von
§ 9 Absatz 5 Satz 3 FinVermV