1.
Gruppe Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Anlageverwalter: Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des
§ 2 Absatz 10 des Wertpapierhandelsgesetzes und Institute und Unternehmen, auf die
§ 2 Absatz 8 Satz 7 des Wertpapierhandelsgesetzes anzuwenden ist,