Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 53 Absatz 1 Satz 1 KWG
(1)
1
Unterhält ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Zweigstelle im Inland, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, gilt die Zweigstelle als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut.
Verweis auf
§ 53 Absatz 1 Satz 1 KWG
von
§ 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 FinDAG