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§ 53 Absatz 1 Satz 1 KWG
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Unterhält ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Zweigstelle im Inland, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, gilt die Zweigstelle als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut.
Verweis auf
§ 53 Absatz 1 Satz 1 KWG
von
§ 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 FinDAG