Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 11 ErbStG
§ 11 Bewertungsstichtag
Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.
Verweis auf
§ 11 ErbStG
von
§ 17 Absatz 2 Satz 3 ErbStG