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§ 36 Satz 3 GmbHG
3
Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen.
§ 52 Absatz 2 Satz 4 GmbHG
4
Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen.
Verweis auf
§ 36 Satz 3 und § 52 Absatz 2 Satz 4 GmbHG
von
§ 5 Satz 2 EGGmbHG