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§ 6 Absatz 2 Satz 3 GmbHG
3
Satz 2 Nr. 3 gilt entsprechend bei einer Verurteilung im Ausland wegen einer Tat, die mit den in Satz 2 Nr. 3 genannten Taten vergleichbar ist.
Verweis auf
§ 6 Abs. 2 Satz 3 GmbHG
von
§ 3 Absatz 2 Satz 2 EGGmbHG