Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 79a Absatz 1 EEG 2021
(1) Das Umweltbundesamt
1.
stellt Anlagenbetreibern auf Antrag Regionalnachweise für nach
§ 20
direkt vermarkteten Strom aus erneuerbaren Energien aus,
2.
überträgt auf Antrag Regionalnachweise und
3.
entwertet Regionalnachweise.
Verweis auf
§ 79a Absatz 1 EEG 2021
von
§ 92 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EEG 2021