Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 KWG
2.
die Übernahme und die Aufgabe einer unmittelbaren Beteiligung an einem Unternehmen sowie Veränderungen in der Höhe der Beteiligung.
Verweis auf
§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG
von
§ 11 Absatz 2 Satz 1 AnzV