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§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KWG
1.
die Aufnahme und die Beendigung einer Tätigkeit als Geschäftsleiter oder als Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglied eines anderen Unternehmens und
Verweis auf
§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KWG
von
§ 11 Absatz 1 Satz 1 AnzV