Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 1 Absatz 2 EEG 2021
(2) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 zu steigern.
Verweis auf
§ 1 Absatz 2 EEG 2021
von
§ 88c Satz 1 EEG 2021