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§ 7 Absatz 4 Satz 3 AnzV
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Bei komplexen Beteiligungsstrukturen ist der Anzeige zusätzlich das Formular "Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen" nach Anlage 4 dieser Verordnung beizufügen.
Verweis auf
§ 7 Abs. 4 Satz 3 AnzV
von
§ 8 Absatz 3 Satz 1 AnzV