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§ 61l Absatz 1a Satz 2 EEG 2021
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Abweichend von Satz 1 ist Saldierungsperiode der Kalendermonat, wenn der mit dem Stromspeicher in einem Kalenderjahr erzeugte Strom nicht ausschließlich in ein Netz eingespeist wird oder ausschließlich vom Betreiber selbst verbraucht wird.
Verweis auf
§ 61l Absatz 1a Satz 2 EEG 2021
von
§ 85 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe d EEG 2021