Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 24 Absatz 1 Nummer 2 KWG
2.
das Ausscheiden eines Geschäftsleiters sowie die Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts in dessen gesamten Geschäftsbereich;
Verweis auf
§ 24 Absatz 1 Nummer 2 KWG
von
§ 5e Absatz 1 Satz 1 AnzV