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§ 78 Absatz 3 Satz 1 EEG 2021
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Der EEG-Quotient ist das Verhältnis der Summe der Strommenge, für die in dem vergangenen Kalenderjahr eine Zahlung nach
§ 19 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2
erfolgte, zu den gesamten durch die Übertragungsnetzbetreiber erhaltenen Einnahmen aus der EEG-Umlage für die von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen im vergangenen Kalenderjahr gelieferten Strommengen an Letztverbraucher.
Verweis auf
§ 78 Abs. 3 Satz 1 EEG 2021
von
§ 78 Absatz 7 Satz 4 EEG 2021