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§ 103 Absatz 5 EEG 2021
(5) Abweichend von
§ 3 Nummer 18
kann der Nachweis eines Energie- oder Umweltmanagement-Systems für das Begrenzungsjahr 2022 auch durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011, geführt werden.
Verweis auf
§ 103 Abs. 5 EEG 2021
von
§ 68 Absatz 2 Satz 4 EEG 2021