Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 10a Absatz 2 Satz 1 KWG
(2)
1
Eine Finanzholding-Gruppe oder eine gemischte Finanzholding-Gruppe besteht aus einem übergeordneten Unternehmen und einem oder mehreren nachgeordneten Unternehmen.
Verweis auf
§ 10a Absatz 2 Satz 1 KWG
von
§ 1 Absatz 1 Satz 2 AnzV