Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 44b Absatz 1 EEG 2021
(1)
1
Der Anspruch nach
§ 19 Absatz 1
für Strom aus Biogas besteht für Strom, der in Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt erzeugt wird, nur für den Anteil der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge, der einer Bemessungsleistung der Anlage von 45 Prozent des Wertes der installierten Leistung entspricht.
2
Für den darüber hinausgehenden Anteil der in dem Kalenderjahr erzeugten Strommenge verringert sich der Anspruch nach
§ 19 Absatz 1
in der Veräußerungsform der Marktprämie auf null und in den Veräußerungsformen einer Einspeisevergütung auf den Marktwert.
Verweis auf
§ 44b Absatz 1 EEG 2021
von
§ 50a Absatz 2 Satz 1 EEG 2021