§ 78 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BWO
3.
den Prozentsatz des Stimmenanteils der einzelnen Parteien im Wahlgebiet an der Gesamtzahl der gültigen Zweitstimmen,
§ 78 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BWO
4.
die Zahl der von den einzelnen Parteien im Wahlgebiet errungenen Wahlkreissitze,