§ 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BRAO
3.
Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro,
§ 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BRAO
4.
Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden,
§ 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 BRAO
5.
Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft.