§ 38 Absatz 2 Nummer 1 BewG
1.
die tatsächlichen Verhältnisse für:
a)
die natürlichen Ertragsbedingungen, insbesondere Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse,
b)
die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen:
aa)
innere Verkehrslage (Lage für die Bewirtschaftung der Betriebsfläche),
bb)
äußere Verkehrslage (insbesondere Lage für die Anfuhr der Betriebsmittel und die Abfuhr der Erzeugnisse),
cc)
Betriebsgröße;