§ 2 Absatz 8 BausparkV
(8) 1Bei Anträgen auf eine Genehmigung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 4, nach § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie nach § 14 Absatz 1 und 3 des Gesetzes über Bausparkassen hat die Bausparkasse ihrem jeweiligen Antrag in der Regel beizufügen:
1.
aktuelle Simulations- und Prognoseergebnisse sowie
2.
einen Bericht zu den Simulations- und Prognoseergebnissen.
2Diese müssen den Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 7 entsprechen.