§ 190 Absatz 3 Satz 1 BRAO
(3) 1Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht die Satzung etwas anderes vorschreibt, mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.
§ 190 Absatz 3 Satz 2 BRAO
2Das gleiche gilt für die von der Hauptversammlung vorzunehmenden Wahlen.