§ 9 Absatz 8 BauGB
(8) Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beizufügen.
§ 22 Absatz 10 BauGB
(10) 1Der sonstigen Satzung nach Absatz 1 ist eine Begründung beizufügen. 2In der Begründung zum Bebauungsplan (§ 9 Absatz 8) oder zur sonstigen Satzung ist darzulegen, dass die in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Voraussetzungen für die Festlegung des Gebiets vorliegen.