§ 174 Absatz 2 Satz 1 ZPO
(2) 1An die in Absatz 1 Genannten kann das Schriftstück auch durch Telekopie zugestellt werden.
§ 174 Absatz 3 Satz 1 ZPO
(3) 1An die in Absatz 1 Genannten kann auch ein elektronisches Dokument zugestellt werden.
§ 174 Absatz 3 Satz 3 ZPO
3Das Dokument ist auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Absatz 4 zu übermitteln und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen.