§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZAG
2.
einen Geschäftsplan mit einer Budgetplanung für die ersten drei Geschäftsjahre, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller über geeignete und angemessene Systeme, Mittel und Verfahren verfügt, um seine Tätigkeit ordnungsgemäß auszuführen;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZAG
5.
eine Beschreibung der Unternehmenssteuerung und der internen Kontrollmechanismen des Antragstellers einschließlich der Verwaltungs-, Risikomanagement- und Rechnungslegungsverfahren, aus der hervorgeht, dass diese Unternehmenssteuerung, Kontrollmechanismen und Verfahren verhältnismäßig, angemessen, zuverlässig und ausreichend sind;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 ZAG
6.
eine Beschreibung der vorhandenen Verfahren für Überwachung, Handhabung und Folgemaßnahmen bei Sicherheitsvorfällen und sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden, einschließlich eines Mechanismus für die Meldung von Vorfällen, der die Meldepflichten nach § 54 berücksichtigt;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 ZAG
7.
eine Beschreibung der vorhandenen Verfahren für die Erfassung, Überwachung, Rückverfolgung sowie Beschränkung des Zugangs zu sensiblen Zahlungsdaten;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ZAG
8.
eine Beschreibung der Regelungen zur Geschäftsfortführung im Krisenfall, einschließlich klarer Angabe der maßgeblichen Abläufe, der wirksamen Notfallpläne und eines Verfahrens für die regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit solcher Pläne;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ZAG
9.
eine Beschreibung der Grundsätze und Definitionen für die Erfassung statistischer Daten über Leistungsfähigkeit, Geschäftsvorgänge und Betrugsfälle;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 ZAG
10.
eine Beschreibung der Sicherheitsstrategie, einschließlich einer detaillierten Risikobewertung der erbrachten Zahlungsdienste und eine Beschreibung von Sicherheitskontroll- und Risikominderungsmaßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Zahlungsdienstnutzer vor den festgestellten Risiken, einschließlich Betrug und illegaler Verwendung sensibler und personenbezogener Daten;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 ZAG
11.
eine Beschreibung der internen Kontrollmechanismen, die der Antragsteller eingeführt hat, um die Anforderungen der §§ 27 und 53 zu erfüllen;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ZAG
13.
die Namen der Inhaber einer bedeutenden Beteiligung, die Höhe ihrer Beteiligung sowie den Nachweis, dass sie den im Interesse der Gewährleistung einer soliden und umsichtigen Führung des Antragstellers zu stellenden Ansprüchen genügen; § 2c Absatz 1 Satz 4 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 ZAG
15.
gegebenenfalls die Namen der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 ZAG
16.
die Rechtsform und die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des Antragstellers;
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 ZAG
17.
die Anschrift der Hauptverwaltung oder des Sitzes des Antragstellers.