§ 4 Absatz 4 WpPG
(4) Das Wertpapier-Informationsblatt muss den drucktechnisch hervorgehobenen Warnhinweis "Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. " auf der ersten Seite, unmittelbar unterhalb der ersten Überschrift enthalten.