§ 267 Nummer 2 VAG
2.
das Risikomanagement und die internen Kontrollmechanismen des Mutterunternehmens das Tochterunternehmen einschließen und das Mutterunternehmen die betroffenen Aufsichtsbehörden von der umsichtigen Führung des Tochterunternehmens überzeugt hat,
§ 267 Nummer 3 VAG
3.
das Mutterunternehmen die Zustimmung gemäß § 275 Absatz 4 erhalten hat,
§ 267 Nummer 4 VAG
4.
das Mutterunternehmen die Zustimmung gemäß § 277 Absatz 2 erhalten hat und