§ 31 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 VAG
6.
die Berechnung in den in § 79 genannten Fällen zu überwachen.
§ 31 Absatz 2 Satz 3 VAG
3Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung interner Modelle.
§ 31 Absatz 2 Satz 4 VAG
4Außerdem trägt die versicherungsmathematische Funktion zur Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung bei.