§ 115 Absatz 1 VAG
(1) Das interne Modell muss in erheblichem Maße zur Unternehmenssteuerung verwendet werden und in der Geschäftsorganisation eine wichtige Rolle spielen, insbesondere
1.
im Risikomanagementsystem gemäß § 26 und in den Entscheidungsprozessen sowie
2.
in der Beurteilung des ökonomischen Kapitals und Solvabilitätskapitals sowie in den Allokationsprozessen, einschließlich der Beurteilung gemäß § 27.