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§ 8 Absatz 3 TMG
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.
Verweis auf
§ 8 Absatz 3 TMG
von
§ 7 Absatz 4 Satz 1 TMG