§ 122 Absatz 2 TKG
(2) 1In den Jahresbericht ist nach öffentlicher Anhörung auch ein Vorhabenplan aufzunehmen, in dem die im laufenden Jahr von der Bundesnetzagentur zu begutachtenden grundsätzlichen rechtlichen und ökonomischen Fragestellungen enthalten sind. 2Das Ergebnis ist in dem darauf folgenden Jahresbericht zu veröffentlichen.