§ 31 Absatz 4 Satz 1 TKG
(4) 1Die Bundesnetzagentur kann dazu auffordern, Entgeltgenehmigungsanträge zu stellen.
§ 31 Absatz 4 Satz 2 TKG
2Wird der Aufforderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang Folge geleistet, leitet die Bundesnetzagentur ein Verfahren von Amts wegen ein.