§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TGV
1.
Versetzung aus dienstlichen Gründen,
§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 TGV
2.
Aufhebung einer Versetzung nach einem Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung,
§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 TGV
3.
Verlegung der Beschäftigungsbehörde,
§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 TGV
4.
nicht nur vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde,
§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 TGV
5.
Übertragung eines anderen Richteramtes nach § 32 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes oder eines weiteren Richteramtes nach § 27 Abs. 2 des vorgenannten Gesetzes,