§ 25 Absatz 3 AsylG
(3) 1Ein späteres Vorbringen des Ausländers kann unberücksichtigt bleiben, wenn andernfalls die Entscheidung des Bundesamtes verzögert würde. 2Der Ausländer ist hierauf und auf § 36 Abs. 4 Satz 3 hinzuweisen.