§ 172 Absatz 1 Nummer 8 SAG
8.
entgegen § 138 Absatz 1 eine dort genannte Behörde nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig informiert oder
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SAG
1.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Absatz 3 Satz 1 zuwiderhandelt,
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SAG
2.
entgegen § 12 Absatz 4 Satz 1 einen aktualisierten Sanierungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt,
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SAG
3.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Absatz 4 Satz 2 zuwiderhandelt,
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SAG
4.
entgegen § 32 Absatz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,