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§ 40 Absatz 2 Nummer 2 SAG
2.
berücksichtigt relevante Szenarien, insbesondere den Fall, dass die Ursachen der Bestandsgefährdung unternehmensspezifischer Natur oder auf eine allgemeine finanzielle Instabilität oder systemweite Ereignisse zurückzuführen sind;
Verweis auf
§ 40 Absatz 2 Nummer 2 SAG
von
§ 46 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SAG