§ 3a Absatz 1 Satz 1 RVG
(1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform.
§ 3a Absatz 1 Satz 2 RVG
2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein.