§ 2 Nummer 3 InsStatG
3.
bei Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens:
a)
Art der erfolgten Beendigung des Verfahrens,
b)
Höhe der befriedigten Absonderungsrechte,
c)
Höhe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen und Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrags, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil,
d)
Angaben zur Betriebsfortführung, zum Sanierungserfolg und zur Eigenverwaltung,
e)
Angaben über die Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt im Rahmen der Gewährung von Insolvenzgeld,
f)
Datum der Einreichung des Schlussberichts bei Gericht,
g)
Angaben über Abschlagsverteilungen,
h)
Datum der Beendigung des Verfahrens;
§ 2 Nummer 4 InsStatG
4.
bei Restschuldbefreiung:
a)
Ankündigung der Restschuldbefreiung,
b)
Entscheidung über die Restschuldbefreiung,
c)
bei Versagung der Restschuldbefreiung die Gründe für die Versagung,
d)
Widerruf der erteilten Restschuldbefreiung,
e)
Sonstige Beendigung des Verfahrens.